Geländeordnung

Ordnung für das Vereinsgelände

Der Vorstand der Gruppe Offenbach-Mühlheim im Deutschen Teckelklub 1888 e.V,erlässt zur Vermeidung von Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe und mit Gästen, folgende Ordnung für das Gruppengelände (Platzordnung)

1. Vor dem Betreten des Gruppengeländes sollten die Hunde ca. 15 Minuten vor dem Gelände ausgeführt werden,damit sie sich lösen können und das Gruppengelände möglichst nicht verkoten oder auf dem Platz urinieren. Passiert dennoch mal ein Mahleur, wird der Hundeführer gebeten die Hinterlassenschaft zu beseitigen und entsorgen. Hundekotbeutel befinden sich in einem Spender am Eingang zur Klubhütte. Jeder Hundeführer trägt für seinen Hund die Verantwortung !

2. Den Anweisungen der Lehrgangsleiter/Innen und des Vorstandes ist Folge zu leisten

3. Läufige Hündinnen sowie kranke Hunde dürfen nicht auf das Gruppengelände gebracht werden.

4. Beim Betreten des Geländes muss der Hund über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Es wird empfohlen, den Impfpass mitzuführen. Außerdem ist für jeden Hund eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

5. Besucher mit Hunden haften gegenüber der Gruppe für Schäden, die durch ihre Hunde entstehen. Gleiches gilt für Mitglieder.

6. Die Gruppe haftet unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Verletzungen, die durch Raufereien der Hunde auf dem Gruppengelände entstehen.

7. Mitglieder und Gäste nehmen auf eigenes Risiko an den Veranstaltungen der Gruppe teil. Die Gruppe Offenbach-Mühlheim und deren Verantwortlichen werden durch die     Hundeführer von jeglicher Haftung freigestellt.

8. Bei Nichteinhaltung der Geländeordnung ist der Vorstand berechtigt, den/die Hundeführer des Geländes zu verweisen.

Der Vorstand